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NUTZUNGSBEDINGUNGEN

der Brame AG («Brame» oder «Dienstleister»), Sonnenrainweg 8, 8834 Schindellegi, Schweiz, datiert vom Mai 2025

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datiert vom Mai 2025

1. Regelungsbereich

1.1 Diese Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung der Services des Dienstleisters («Services») durch den Kunden, insbesondere von:

- Cloud Services;

- Consulting Services;

- Professional Services; und

- Media Solutions.

1.2 Die Nutzungsbedingungen sind auch dann anwendbar, wenn der Kunde Services kostenlos nutzt. Wurde keine explizite Vereinbarung abgeschlossen, stimmt der Kunde den Nutzungsbedingungen zu, sobald er die Services des Dienstleisters zu nutzen anfängt.

1.3 Die Services sind grundsätzlich für alle Unternehmen und Personen zugänglich ausser direkten Konkurrenten.Solchen ist der Zugriff auf die Services untersagt, ausser der Dienstleister stimmt dem Zugriff vorgängig zu.

1.4 Jede Bestellung eines Services durch den Kunden unterliegt der Prüfung und Annahme durch den Dienstleister.

1.5 Um die Aktualität und Effektivität der Services sicherzustellen, behält sich der Dienstleister das Recht vor, das Angebot der Services jederzeit zu erweitern, zu ändern, zu ergänzen oder zu löschen. Dies darf laufende Kampagnen von zahlenden Kunden nicht beeinträchtigen.

1.6 Die «Vereinbarung» zwischen Kunde und Dienstleister besteht jeweils aus diesen Nutzungsbedingungen inkl. ihren Anhängen, sowie, wenn anwendbar, einem Bestellformular oder einer anderen persönlichen Offerte (gesamthaft die «Vereinbarung»). Die Anhänge dieser Nutzungsbedingungen sind integrierende Bestandteile der Vereinbarung und umfassen die auf der Website aktuelle Leistungsbeschreibung der Services und der Service Level Specifications («SLS»), den Auftragsverarbeitungsvertrag («AVV») und bei entsprechender Bestellung die Bedingungen der Media Solutions («Terms Media Solutions»).

1.7 Bei inhaltlichen Widersprüchen zwischen den Vertragsbestandteilen gilt die folgende Reihenfolge:

(a)    Bestellformular oder persönliche Offerte (inkl. allfälliger SOW)

(b)    Nutzungsbedingungen;

(c)    Anhänge dieser Nutzungsbedingungen.

2. Services

2.1 Cloud Services

2.1.1 Der Kunde erhält mit der Basislizenz Zugang zur Brame Plattform («Base License»). Innerhalb einer Base License kann der Kunde ein oder mehrere eigenständige Profile anlegen für z.B.Tochtergesellschaften oder Marken («Workspaces»). Jedem Workspace kann der Kunde Creators (wie unten definiert) als Nutzer hinzufügen. Die Creators können in ihrem Workspace Mini-Games erstellen sowie zusätzliche Features nutzen, um eigene Marketingkampagnen («Kampagnen») zu lancieren. Die in diesem Absatzbeschriebenen Services werden gemeinsam als «Cloud Services» bezeichnet. Die im Rahmen der Cloud Services gewählten Leistungsbestandteile (wie z.B. Anzahl Base Licenses, Workspaces, Creators, Visits etc.) werden in der Offerte festgehalten.

2.1.2 «Creator» sind natürliche Personen, die bei dem Kunden in einem Anstellungs- oder Auftragsverhältnis arbeiten und durch den Kunden als Creator bestimmt werden. Sie erhalten einen Zugang zum Workspace des Kunden. Zugänge sind nicht übertragbar und dürfen nicht geteilt werden. Bei Zugangssharing behält sich der Dienstleister das Recht vor, einen Aufpreis im Umfang der effektiven Creators in Rechnung zu stellen.

2.1.3 «Visits» sind die jeweiligen Sitzungen, in der die Kampagnen-Website von einem Besucher über einen Webbrowser, ein iFrame oder eine WebView innerhalb einer mobilen App geladen wird.

2.2 Consulting Services

Sofern in der Offerte vereinbart, bietet der Dienstleister Beratungs-, Service- und Supportleistungen («Consulting Services») an. Unter anderem kann der Kunde als Consulting Services «Customer Success Manager» («CSM») dazubuchen(z.B. für die Unterstützung beim Setup, Onboarding oder Strategie Workshop).

2.3 Professional Services

2.3.1 Sofern in der Offerte vereinbart, bietet der Dienstleister auf den Kunden zugeschnittene Produkte zur Nutzung an, wie z.B. kundenspezifische Schnittstellen für die Anbindung an die Software des Kunden oder kundenspezifische Kampagnen («Professional Services»). Unabhängig vom Ausmass der Individualisierung stehen dem Kunden keine Exklusivitätsrechte an den durch die Professional Services erzeugten Produkten zu und diese verbleiben im geistigen Eigentum des Dienstleisters.

2.3.2 Der Umfang der Professional Services wird in einer separaten Offerte, einem SOW spezifiziert. Der Dienstleister stellt sicher, dass die Professional Services den festgelegten Spezifikationen entsprechen und zu den vereinbarten Terminen erfolgen. Eine fristgerechte Erbringung von Professional Services bedingt, dass keine Verzögerungen auftreten, die vom Kunden zu verantworten sind.

2.3.3 Die erbrachten Professional Services oder Teile davon sind vom Kunden innerhalb von dreissig (30) Tagen nach deren Bereitstellung daraufhin zu prüfen, ob sie den entsprechenden Spezifikationen entsprechen.Etwaige Mängel sind innerhalb dieser Frist schriftlich (per E-Mail oder in anderer Textform) zu melden. Wenn ein Professional Service nicht seinen Spezifikationen entspricht, werden dem Dienstleister zwei (2) Versuche eingeräumt, diesen Umstand zu beheben. Ein Professional Service gilt als abgenommen,wenn innerhalb der genannten Frist keine schriftliche Beanstandung erfolgt (per E-Mail oder andere Form von Text).

2.3.4 Bevor ein Professional Service erbracht wurde, kann der Kunde den Dienstleister jederzeit anfragen, eine angemessene Änderung daran vorzunehmen. Eine Änderungsanfrage ist für deren Verbindlichkeit vom Dienstleister zu bestätigen und kann vom Dienstleister nach eigenem Ermessen abgelehnt werden. Der Kunde anerkennt, dass jede Änderung Einfluss auf den Zeitplan und die Kosten haben kann.

3. Software Patches, Updates und Upgrades

Sicherheitsrelevante Patches und generelle Updates sind im jeweils bestellten Package enthalten.Upgrades und zusätzliche Features sind kostenpflichtig und können separat bestellt werden.

4. Gebühren und Zahlungsbedingungen

4.1 Als Gegenleistung für die Services des Dienstleisters im Rahmen dieser Vereinbarung zahlt der Kunde dem Dienstleister alle in der Offerte genannten Kosten und Gebühren («Gebühren»). Ohne Spezifizierung in der Offerte gelten die Standard Rates des Dienstleisters gemäss SLS. Die wiederkehrenden Gebühren werden jährlich im Voraus zum in der Offerte festgelegten Vertragsstartdatum in Rechnung gestellt. Einmalige Gebühren (z.B. bei Overconsumption) werden zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns oder dann, wenn sie in Anspruch genommen werden, in Rechnung gestellt. Der vereinbarte Betrag ist auch dann geschuldet, wenn der Kunde die bestellten Services nicht oder nicht vollständig nutzt. Übersteigt die effektive Nutzung (z.B. Anzahl Visits, MegaBytes), die in der Offerte vereinbarten Nutzungskontingente («Overconsumption»), stellt der Dienstleister dem Kunden die zusätzliche Nutzung in Rechnung. Der Dienstleister behält sich das Recht vor, die entsprechenden Zusatzgebühren ohne weitere Ankündigung in Rechnung zu stellen.

4.2 Der Dienstleister ist berechtigt, die Gebühren für Services, Änderungsanfragen und sonstigen Leistungen zu Beginn eines jeden Vertragsjahres anzupassen, soweit dies angemessen ist.

4.3 Alle Gebühren unterliegen zusätzlich der jeweils anwendbaren Mehrwert-, Umsatz- und Verkaufssteuer oder sonstigen auf den Services erhobenen Steuern, Abgaben oder Gebühren («Steuern»). Der Kunde ist für die Zahlung aller Steuern verantwortlich, die in Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Services stehen, es sei denn, der Kunde legt dem Dienstleister eine gültige, von der zuständigen Steuerbehörde genehmigte Steuerbefreiungsbescheinigung vor. Wird der Dienstleister für diese Steuern zahlungspflichtig, gleich aus welchem Grund, verpflichtet sich der Kunde, dem Dienstleister diesen Betrag umgehend zu bezahlen, ausser wenn dieser Betrag durch den Kunden bereits bezahlt wurde. Die Parteien vereinbaren, wo möglich, ein Reverse Charge Verfahren, um die Zahlung von Steuern zu vereinfachen.

4.4 Der Kunde ist verantwortlich für die Bank- oder sonstigen Gebühren, die bei der Zahlung der Services anfallen. Alle Beträge sind in voller Höhe ohne Verrechnung,Abzug oder Einbehalt zu bezahlen.

4.5 Alle Gebühren sind innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach Rechnungsstellung,oder wie anderweitig in der Offerte festgelegt, fällig und in voller Höhe zu bezahlen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich der Kunde ohne Mahnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug kann der Dienstleister ab Rechnungsdatum einen Verzugszins von 5 % p.a. erheben bis der Dienstleister die vollständige Zahlung des fälligen Betrags zusammen mit allen aufgelaufenen Zinsen erhalten hat.

5. Eigentums- und Nutzungsrechte

5.1 Software-Plattform und Produkte des Dienstleisters

5.1.1 Die Software-Architektur des Dienstleisters ist so aufgebaut, dass die vom Kunden genutzten Cloud Services, Professional Services, Tools, Features etc. (zusammen die «Produkte») auf der Software-Plattform des Dienstleisters laufen bzw. an sie anbinden. Die Software-Plattform und die Produkte stellen die Kerntechnologie des Dienstleisters dar.

5.1.2 Der Dienstleister ist und bleibt der alleinige Eigentümer der Software-Plattform und der Produkte, einschliesslich aller damit zusammenhängenden Erzeugnisse (z.B. Schrifterzeugnisse, Computer Code, Konzepte, Daten, Know-how, etc.) sowie aller damit zusammenhängenden Eigentums- und Schutzrechte weltweit.

5.1.3 Jede Verbesserung, Entwicklung, Modifikation oder Veränderung jeglicher Art der Software-Plattform und der Produkte einschliesslich aller damit zusammenhängenden Erzeugnissen (z.B.Schrifterzeugnisse, Computer Code, Konzepte, Daten, Know-how, etc.), die allein oder gemeinsam mit dem Kunden oder einem Dritten während der Laufzeit der Vereinbarung erstellt, produziert, verfasst, redigiert, geändert, konzipiert oder in die Praxis umgesetzt werden, sowie alle damit zusammenhängenden Eigentums- und Schutzrechte weltweit sind das alleinige und ausschliessliche Eigentum des Dienstleisters, ohne Entschädigungsanspruch eines allenfalls mitwirkenden Kunden oder Dritten. Dies gilt ausdrücklich auch für die Professional Services.

5.2 Inhalte des Kunden

Der Kunde ist alleiniger Eigentümer seiner eigenen Inhalte, Logos, Zeichen, etc. sowie aller geistigen Eigentums- und Schutzrechte daran, und behält alle Rechte, Titel und Interessen an diesen Inhalten und Erzeugnissen.Der Kunde gewährt dem Dienstleister während der Laufzeit dieser Vereinbarung ein beschränktes Recht, solche Inhalte und Erzeugnisse zu nutzen, sofern und soweit dies für die Erbringung der Services an den Kunden notwendig ist.

5.3 Nutzungsrechte an Services

5.3.1 Während der Laufzeit der Vereinbarung räumt der Dienstleister dem Kunden für seine betrieblichen Zwecke ein beschränktes, widerrufbares, nicht übertragbares, nicht sublizenzierbares und nicht ausschliessliches Recht ein, die Software-Plattform und die Produkte nach Massgabe dieser Vereinbarung zu nutzen.

5.3.2 Nicht explizit gewährte Rechte behält sich der Dienstleister ausdrücklich vor und der Kunde begründet an diesen keine Ansprüche.

5.3.3 Allfällige in den Services enthaltene Open Source Software oder Software einer Drittpartei werden nach Massgabe der Open Source- oder Drittparteilizenz gewährt.

5.4 Nutzungspflichten

Der Kunde verpflichtet sich (i) bei der Fehleranalyse mitzuwirken,(ii) Reklamationen und Beanstandungen in Zusammenhang mit den Services unverzüglich mitzuteilen oder weiterzuleiten, (iii) keine Handlung vorzunehmen, die geeignet ist, den Ruf des Dienstleisters zu schädigen, die geistigen Eigentumsrechte des Dienstleisters zu verletzen oder den Dienstleister einer Haftung oder Sanktion auszusetzen, (iv) die Services und Produkte des Dienstleisters (einschliesslich zukünftiger Versionen) in keiner Weise ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Dienstleisters zu modifizieren oder zu verändern (mit Ausnahme der vom Dienstleister zur Verfügung gestellten Konfigurationsoptionen), (v) das Reverse Engineering, die Disassemblierung oder das Dekompilieren der Services und Produkte des Dienstleisters (einschliesslich zukünftiger Versionen) weder ganz noch teilweise zu veranlassen oder zuzulassen oder dies zu versuchen; (vi) keine von den Services oder Produkten des Dienstleisters abgeleiteten Werke zu erstellen, (vii) die Services und Produkte des Dienstleisters weder ganz noch teilweise zu kopieren oder anderweitig zu vervielfältigen, (viii) unter keinen Umständen Kennzeichnungen und Urheberrechtsvermerke auf den Services und Produkten des Dienstleisters zu ändern oder zu entfernen, (ix) die Services, Produkte und Infrastruktur des Dienstleisters nicht zu manipulieren, (x) die Services und Produkte nicht für illegale, unlautere oder anstössige Zwecke einzusetzen, (xi) über die Services und Produkte keine Viren, Trojanische Pferde oder andere Schadsoftware zu verbreiten, (xii) dieServices und Produkte nicht mittels automatisierter Skripte/Abfragen auszulesen(Scraping), (xiii) keine technischen Beschränkungen oder Begrenzungen der Services oder Produkte des Dienstleisters zu umgehen bzw. versuchen zu umgehen und, (xiv) die Services und Produkte in keiner Weise so zu nutzen, dass der Dienstleister dadurch regulatorisch überwacht, verantwortlich oder sonst wie zur Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet würde.

Der Dienstleister behält sich das Recht vor, Kampagnen mit rechtswidrigem Inhalt, ohne vorheriger Ankündigung zu löschen. Der Dienstleister übernimmt in diesem Zusammenhang keine Haftung, Schadenersatz- oder Schadloshaltungspflichten gegenüber dem Kunden.

6. Gewährleistung

6.1 Die Services und Produkte des Dienstleisters werden «AS IS» zur Verfügung gestellt, und der Dienstleister übernimmt gegenüber dem Kunden keine andere Gewähr, als dass die Services und Produkte in fachmännischer Weise und in Übereinstimmung mit anwendbaren Industriestandards entwickelt wurden und keine Zeitbomben, Viren, Trojaner oder andere Schadsoftware enthalten.

6.2 Ungeachtet des Vorstehenden werden bei Professional Services die Mängelrechte gemäss Ziff. 2.3.3 gewährt, womit der Dienstleisterzwei (2) Versuche unternehmen kann, einen beanstandeten und bestehenden Mangel zu beheben. Gelingt dies dem Dienstleister nicht, sind die Kosten für die Professional Services entsprechend herabzusetzen. Jegliche anderen Gewährleistungsrechte bzw. im Fall von Professional Services eine Gewährleistung über die Laufzeit der Vereinbarung hinaus sind ausdrücklich ausgeschlossen.

7. Haftung

7.1 Generell. Im Rahmen von kostenlosen Services ist jegliche Haftung des Dienstleisters ausgeschlossen. Im Rahmen von kostenpflichtigen Services darf die Gesamthaftung des Dienstleisters gegenüber dem Kunden oder des Kunden gegenüber dem Dienstleister, sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung, Verletzung gesetzlicher Pflichten oder anderweitig, die Gebühren der bestellten Services nicht überschreiten. Wurde die Vereinbarung für mehr als 12 Monate abgeschlossen, beträgt der maximale Haftungsbetrag den pro rata Betrag für die Laufzeit von 12 Monaten.Keine der Parteien haftet gegenüber der anderen Partei für entgangenen Gewinn, Umsatz, Daten, Firmenwert oder indirekte, exemplarische, zufällige, besondere oder Folgeschäden, die der anderen Partei entstehen. Ungeachtet des Vorstehenden schliesst keine Bestimmung dieser Vereinbarung die Haftung für (i) eine Verletzung der Rechte des Dienstleisters an der Software-Plattform und Produkten oder (ii) grobe Fahrlässigkeit, vorsätzliches Fehlverhalten, Betrug, Tod oder Personenschäden aus oder schränkt sie in irgendeiner Weise ein.

7.2 Verletzung von Drittrechten durch Dienstleister. Der Dienstleister hält den Kunden vollständig schadlos, sollten gegen den Kunden Klagen oder Verfahren eingeleitet werden wegen Verletzung von bestehenden Rechten Dritter durch die Services oder Produkte des Dienstleisters, vorausgesetzt (i) der Kunde informiert den Dienstleister unverzüglich über den Anspruch und die drohende Geltendmachung eines Anspruchs; (ii) dem Dienstleister wird die alleinige Befugnis zur Untersuchung, Verteidigung oder Beilegung des Anspruchs eingeräumt; und (iii) dem Dienstleister wird die angeforderte Unterstützung bei der Untersuchung, Vorbereitung, Verteidigung und Beilegung des Anspruchs gewährt unter Vorbehalt des Ersatzes der angemessenen Auslagen des Kunden.

7.3 Verletzung von Drittrechten durch Kunde. Der Kunde sichert zu und gewährleistet, dass die eigenen Inhalte oder vom Kunden verwendete Drittinhalte keine anwendbaren Gesetze oder geistigen Eigentums- und Schutzrechte oder andere Eigentumsrechte Dritter verletzen. Für Inhalte des Kunden oder vom Kunden verwendete Drittinhalte haftet der Dienstleister nicht. Der Kunde ist für diese Inhalte allein verantwortlich und er hält den Dienstleister diesbezüglich vollständig schadlos.

7.4 Betrug, Missbrauch. Der Dienstleister ergreift wirtschaftlich geeignete technische und organisatorische Massnahmen in Bezug auf die Sicherheit der Services. Der Kunde ist sich bewusst und anerkennt, dass durch diese Massnahmen Betrugs- und Missbrauchsfälle der Services nicht gänzlich ausgeschlossen werden können. Der Kunde stimmt zu, dass der Dienstleister nicht dafür haftet, unabhängig davon, wie solche Missbräuche erfolgen, z.B. Ausnutzen von«Loopholes», Hacking, Bots, oder andere Weise. Als kostenpflichtiger Service kann der Kunde eine periodische «Fraud Analysis» bestellen, die beschränkt ist auf die mit den angewendeten Methoden erkennbaren Betrugs- und Missbrauchsfälle.

7.5 Prize Management System. Der Kunde hat je nach Services die Möglichkeit, Preise anzubieten und den Mechanismus der Preisvergabe zu bestimmen. Der Kunde ist selber verantwortlich für die Eingabe des Mechanismus/Metrik der Preisvergabe und die Kontrolle, damit die Preisvergabe korrekt und fehlerfrei erfolgt. Eine Haftung des Dienstleisters ist gemäss Ziff. 7.4 ausgeschlossen. Falls dem Kunden durch den Dienstleister zu verantwortende Software-Fehler, die dem Kunden nicht bekannt waren, ein Schaden entsteht, gelten die Haftungsbedingungen gemäss Ziff. 7.1.

7.6 Bewilligungen, Regulatorisches. Der Kunde ist allein verantwortlich, dass die durchgeführten Kampagnen und anderen durch den Kunden konfigurierten Services regulatorisch zulässig sind und sämtliche erforderlichen Bewilligungen vor der Nutzung der Services eingeholt werden. Der Dienstleister kann diesbezüglich keine Beratung erbringen oder Zusicherungen abgeben bzw. Haftung übernehmen –dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Dienstleister vom Kunden für die Erstellung/Konfiguration einer Kampagne oder der Services beauftragt wurde, z.B. im Rahmen von Consulting Services. Der Kunde hält den Dienstleister vollständig schadlos, sollten gegen den Dienstleister regulatorische Massnahmen eingeleitet werden oder sollte der Dienstleister sonst wie regulatorisch betroffen sein bzw. zur Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet werden aufgrund der vom Kunden durchgeführten Kampagnen oder anderen durch den Kunden genutzten Services.

8. Vertraulichkeit, Datenschutz

8.1 Vertraulichkeit

8.1.1 Die Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die von einer Partei (der «offenlegenden Partei») der anderen Partei (der «empfangenden Partei») offengelegt werden, vertraulich zu behandeln. Ohne Einschränkung sind alle nicht-öffentlichen Informationen über die Services, Produkte und Software-Plattform des Dienstleisters vertrauliche Informationen. Alle anderen vertraulichen Informationen müssen (i) von der offen legenden Partei zum Zeitpunkt der Offenlegung in schriftlicher oder sonstiger greifbarer Form als solche bezeichnet und deutlich als «intern», «vertraulich»,«geheim» oder «geschützt» gekennzeichnet werden; (ii) bei der ersten Offenlegung durch die offenlegende Partei in mündlicher oder sonstiger nicht greifbarer Form zum Zeitpunkt der Offenlegung als «intern», «vertraulich», «eingeschränkt»oder «geschützt» gekennzeichnet und von der offenlegenden Partei in eine greifbare Form gebracht und der empfangenden Partei innerhalb von dreissig (30) Tagen ab dem Datum der ersten Offenlegung zur Verfügung gestellt werden; oder (iii) zum Zeitpunkt der Offenlegung in anderer Weise vernünftigerweise als vertraulich angesehen werden.

8.1.2 Ungeachtet des Vorstehenden zählen zu den vertraulichen Informationen keine Informationen, die (i) der Öffentlichkeit jetzt oder später ohne Verschulden der empfangenden Partei allgemein zugänglich sind; (ii) die empfangende Partei nachweislich rechtmässig in ihrem Besitz hatte, bevor sie von der offenlegenden Partei an die empfangende Partei weitergegeben wurde; (iii) von einer Parteiunabhängig und ohne Verwendung vertraulicher Informationen entwickelt wurden; oder (iv) eine Partei rechtmässig von einem Dritten erhält, der das Recht hat, vertrauliche Informationen weiterzugeben.

8.1.3 Die Parteien verpflichten sich, die vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und alle angemessenen Vorkehrungen zu treffen, um deren unerlaubte Nutzung oder Offenlegung zu verhindern, und die vertraulichen Informationen nicht für andere Zwecke als die Erfüllung dieser Vereinbarung zu verwenden.

8.2 Datenschutz

8.2.1 Jede Partei verpflichtet sich, alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen, damit sie die auf sie anwendbaren Datenschutzgesetze einhält. Der Kunde sichert zu, dass er berechtigt ist, alle an den Dienstleister übermittelten personenbezogenen Daten gemäss den anwendbaren Datenschutzgesetzen zu verarbeiten.

8.2.2 Der Dienstleister verarbeitet im Rahmen der Erfüllung der Vereinbarung in seiner Software personenbezogene Daten. Die Verarbeitung erfolgt gemäss AVV dieser Nutzungsbedingungen.

8.2.3 Der Kunde ist allein verantwortlich, falls durch die Services sensible personenbezogene Daten erhoben und/oder verarbeitet werden. Der Dienstleister bietet aktuell keine technische Lösung an, dass solche Daten besonders geschützt werden könnten. Der Kunde hält den Dienstleister vollständig schadlos in Zusammenhang mit der Erhebung solcher Daten, insbesondere gegenüber betroffenen Personen und gegenüber den zuständigen Behörden.

8.2.4 Weitere Informationen zur Datenverarbeitung durch den Dienstleister finden sich in der Datenschutzerklärung auf dessen Webseite.

9. Dauer, Beendigung

9.1 Die Dauer der Vereinbarung wird jeweils in der Offerte ausgewiesen. Die Vereinbarung verlängert sich jeweils um die gleiche Dauer, ausser wenn sie durch eine Partei mindestens sechzig (60) Tage vor Ablauf der Laufzeit schriftlich (z.B. E-Mail) gekündigt wird. Die Verlängerung erfolgt zu den zu diesem Zeitpunkt aktuellen Preisen des Dienstleisters.

9.2 Jede Partei hat das Recht, diese Vereinbarung jederzeit schriftlich zu kündigen (i) im Falle einer wesentlichen Verletzung dieser Vereinbarung durch die andere Partei, die nicht innerhalb von dreissig (30) Tagen nach schriftlicher Mitteilung der Verletzung geheilt wird; oder (ii) im Falle einer nicht vereinbarungskonformen Nutzung der Services und Produkte.

9.3 Mit Beendigung der Vereinbarung Ziff. 9.1 oder bei Vorliegen einer wesentlichen Vertragsverletzung gemäss Ziff. 9.2 erlöschen alle dem Kunden im Rahmen dieser Vereinbarung gewährten Nutzungsrechte und anderen Rechte; und der Kunde verpflichtet sich, alle ausstehenden Kosten, Gebühren und anderweitig geschuldeten Beträge unverzüglich zu bezahlen (zur Vermeidung von Missverständnissen ist festgehalten, dass bei einer durch den Kunden zu verantwortenden vorzeitigen Beendigung gemäss Ziff. 9.2 die Kosten, Gebühren und anderweitig geschuldeten Beträge über die ganze Vertragsdauer geschuldet sind).

9.4 Der Kunde kann vom Dienstleister bis vierzehn (14) Tage nach Ende der Vereinbarung die in der Software gespeicherten personenbezogenen Daten und seine anderen Kontoinhalte herausverlangen. Die Herausgabe erfolgt kostenlos, aber ohne Anspruch auf eine bestimmte Form der Zusammenstellung oder Darstellung. Nach Ablauf dieser Frist ist der Dienstleister nicht mehr verpflichtet, personenbezogene Daten und andere Kontoinhalte des Kunden aufzubewahren oder zur Verfügung zu stellen, und wird diese entsprechend löschen oder anonymisieren, es sei denn der Dienstleister hat eine vertragliche oder gesetzliche Aufbewahrungspflicht.

9.5 Bei kostenlosen Services beginnt die Vereinbarung mit Beginn der Nutzung und endet durch Deaktivierung des Kundenkontos.Der Dienstleister kann kostenlose Services sowie das Konto eines Kunden von kostenlosen Services jederzeit ersatzlos und ohne Entschädigungsfolge einstellen bzw. löschen.

9.6 Die Bestimmungen von Ziff. 4ff. dieser Vereinbarung bleiben auch nach Beendigung dieser Vereinbarung anwendbar.

10. Sonstiges

10.1 Marketing. Der Kunde ist damit einverstanden, dass der Dienstleister während der Laufzeit der Vereinbarung und auch nach Beendigung den Namen und das Logo des Kunden sowie Case Studies auf seiner Website und in anderen Materialien (Flyer, Broschüren, Präsentationen, Use Cases, Newsletter, etc.)verwenden und den Kunden als Nutzer bzw. Kunden nennen darf. Der Kunde kann diese Erlaubnis jederzeit ganz oder teilweise durch schriftliche Mitteilung(z.B. per E-Mail) widerrufen.

Darüber hinaus ist der Kunde einverstanden, während und nach Beendigung der Vereinbarung Informationen über Produkte und Angebote des Dienstleisters zu erhalten (z.B. über E-Mail). Die Anweisungen für ein «Opting-Out» sind in der entsprechenden Mitteilung zu finden.

10.2 Gesamte Vereinbarung. Diese Vereinbarung (gemäss Definition in Ziff. 1.66) stellt die gesamte Vereinbarung zwischen dem Dienstleister und dem Kunden dar in Bezug auf die Services. Jegliche Nebenabreden sind ungültig, ausser wenn solche in der Offerte des Dienstleisters explizit so festgehalten wurden.

10.3 Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder unvollständig sein oder sollte die Erfüllung unmöglich werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Teile dieser Vereinbarung nicht beeinträchtigt. Der Dienstleister verpflichtet sich für diesen Fall, die unwirksame Bestimmung unverzüglich durch eine zulässige wirksame Bestimmung zu ersetzen die nach ihrem Inhalt der ursprünglichen Absicht am nächsten kommt.

10.4 Abtretung. Keine Partei darf ihre Rechte oder Pflichten aus dieser Vereinbarung ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei (die nicht unbillig verweigert werden darf)abtreten; vorausgesetzt jedoch, dass jede Partei diese Vereinbarung in ihrer Gesamtheit (einschliesslich aller Bestellformulare) ohne die Zustimmung der anderen Partei an ein ihr verbundenes Unternehmen oder in Verbindung mit einer Fusion, einem Erwerb, einer Unternehmensumstrukturierung oder dem Verkauf aller oder wesentlicher Teile ihrer Vermögenswerte abtreten darf. Vorbehaltlich des Vorstehenden ist diese Vereinbarung für die gemäss dieser Ziffer zulässigen Rechtsnachfolger verbindlich und vollständig anwendbar.

10.5 Änderungen dieser Vereinbarung. Allfällige Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform (wobei die elektronische Form von Text die Voraussetzung der Schriftlichkeit im Rahmen dieser Vereinbarung erfüllt). Hinsichtlich der Leistungsbeschreibung und SLS gilt die auf der Website jeweils aktuelle Version (d.h. Anpassungen der Leistungsbeschreibung der Services und der SLS bedürfen keiner Zustimmung des Kunden, ausser wenn der Leistungsumfang der Services dadurch wesentlich gekürzt würde). Ungeachtet des Vorstehenden behält sich der Dienstleister das Recht vor, diese Vereinbarung unter Mitteilung (z.B.per E-Mail) an den Kunden jederzeit zu ändern. Legt der Kunde nicht innert dreissig (30) Tagen nach der Mitteilung Widerspruch (per E-Mail) ein, erklärt sich der Kunde mit den Änderungen einverstanden.

10.6 Anwendbares Recht und Gerichtsstand. Diese Vereinbarung und sämtliche Abreden in Zusammenhang mit den Services unterstehen ausschliesslich dem schweizerischen Recht (ohne Anwendung internationaler Verträge oder von Kollisionsnormen, die zur Anwendung eines anderen Rechts führen würden).Ausschliesslicher Gerichtsstand für Streitigkeiten in Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist Zürich, Schweiz.

 

 

Anhang 1: Terms Media Solutions

1. Brame Media Solutions

Die «Media Solutions» des Dienstleisters sind interaktive Online Werbemittel, die mit dem Brand des Kunden versehen und/oder mit einer Werbeanzeige des Kunden verbunden werden und anschliessendauf den Webseiten von Publishern vertrieben werden («Media Solutions»). Media Solutions sind ein Teil des Angebots des Dienstleisters im Bereich der digitalen Werbung und Marketinglösungen.

2. Regelungsbereich

2.1 Bestellt der Kunde beim Dienstleister Media Solutions sind die Bestimmungen der Nutzungsbedingungen des Dienstleisters in Zusammenhang mit den Media Solutions vollständig anwendbar,insbesondere die Bestimmungen der Nutzungsbedingungen zu Gebühren und Zahlungsbedingungen (Ziff. 4), Eigentums- und Nutzungsrechte(Ziff. 5), Gewährleistung, Haftung (Ziff. 6 und 7), Vertraulichkeit, Datenschutz (Ziff. 8) und Sonstiges (Ziff. 10).

2.2 Diese Bedingungen zu den Media Solutions («Terms Media Solutions» bzw. «TMS»)ergänzen die Nutzungsbedingungen in Bezug auf die Bereitstellung, Nutzung und Vertrieb von Media Solutions. Diese TMS sind integrierender Bestandteil der Nutzungsbedingungen. Soweit nicht explizit abweichend geregelt, haben die Bestimmungen der Nutzungsbedingungen Vorrang vor den TMS.

2.3 Die in den Nutzungsbedingungen definierten und hier verwendeten Begriffe haben die gleiche Bedeutung, sofern in den TMS nicht anders definiert.

3. Media Solutions Services

3.1 Umfang.Der Umfang der durch den Kunden bestellten Media Solutions wird im Bestellformular oder einer anderen persönlichen Offerte aufgeführt. Der Dienstleister bietet in Bezug auf Media Solutions insbesondere folgende Services an: Konzeption, Design, Produktion, Vertrieb. Hinsichtlich Konzeption, Design und Produktion gelten die Bestimmungen zu den Professional Services in den Nutzungsbedingungen, insbesondere und nicht abschliessend in Bezug auf die Eigentums- und Nutzungsrechte.

3.2 Vertrieb.Media Solutions werden im Media Solutions Netzwerk des Dienstleisters oder Dritten vertrieben gemäss den Angaben im Bestellformular oder einer anderen persönlichen Offerte. Der Dienstleister ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Dritte mit dem Vertrieb der Media Solutions zu beauftragen. Der Dienstleister behält sich das Recht vor, das Media Solutions Netzwerk anzupassen, zu erweitern oder einzuschränken ohne Kostenfolgen oder -reduktion.Insbesondere gelten die folgenden Bedingungen:

(a)    Anzahl Impressionen. Die im Bestellformular oder einer anderen persönlichen Offerte aufgeführte Anzahl Ad Impressionen ist ein Zielwert, dessen Über- oder Unterschreitung ohne Kostenfolgen bzw. -reduktion bleibt. Der Kunde kann nach Angebot jederzeit zusätzliche Ad Impressionen bestellen.

(b)   Art des Vertriebs. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Media Solutions im Media Solutions Netzwerk des Dienstleisters oder Dritten angezeigt werden und dass, sofern nichts anderes vereinbart wurde, es im freien Ermessen des Dienstleisters liegt, wo und wie oft die Media Solutions angezeigt werden und mit welcher Priorität im Verhältnis zu anderen Kunden. Der Kunde ist auch damit einverstanden, dass die Media Solutions neben der Werbung von direkten oder indirekten Wettbewerben angezeigt werden können. Der Dienstleister wird wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, die Media Solutions nicht auf Websites oder anderen Medien anzuzeigen, die anstössig, pornographisch, beleidigend oder rechtswidrig sind. Werden die Media Solutions auf solchen Websites oder anderen Medien angezeigt, entfernt der Dienstleister die Media Solutions von diesen Websites oder anderen Medien unverzüglich. Darüber hinaus hat der Kunde gegenüber dem Dienstleister in solchen Fällen keine Ansprüche, aus Schadenersatz oder sonst wie, ausser in den Fällen, die von den Parteien hiermit gesetzlich zwingend nicht wegbedungen werden können.

(c)    Targeting. Der Kunde kann nach Angebot verlangen, dass die Media Solutions Kampagnen auf definierte Zielgruppen ausgerichtet werden, um die Reichweite und Effizienz der Kampagne zu steigern.Wenn nicht anders ausgeführt im Bestellformular oder einer anderen persönlichen Offerte, ist das Targeting eine kostenpflichtige Zusatzleistung zu den in diesem Zeitpunkt aktuellen Preisen des Dienstleisters.

(d)    Optimierung. Der Dienstleister prüft die Wirksamkeit des Vertriebs der Media Solutions kontinuierlich und optimiert deren Platzierung bei Bedarf. Ein Anspruch auf Optimierung oder Anpassung des Vertriebs besteht hingegen nicht. Wenn nicht anders ausgeführt im Bestellformular oder einer anderen persönlichen Offerte, ist eine vom Kunden an begehrte, individualisierte Optimierung eine kostenpflichtige Zusatzleistung zu den in diesem Zeitpunkt aktuellen Preisen des Dienstleisters.

3.3 Reporting. Der Kunde erhält Zugang zu einem detaillierten Reporting. Dieses Reporting enthält umfassende Analysen, einschliesslich Klickraten, Konversionsdaten und andere relevante Metriken, um dem Kunden Einblicke in die Effektivität der Kampagne zu ermöglichen.

4. Dauer, Beendigung Media Solutions

4.1 Eine vom Kunde bestellte Kampagne für Media Solutions dauert grundsätzlich so lange, bis die im Bestellformular oder einer anderen persönlichen Offerte aufgeführte Anzahl Ad Impressionen erreicht ist. Ein Anspruch, in welcher Zeitspanne die Anzahl Ad Impressionen erreicht werden muss, besteht hingegen nicht und wird eine Zeitspanne angegeben, ist dies lediglich ein Richtwert.

4.2 Der Kunde kann nach erfolgter Bestellung von Media Solutions jederzeit deren Abbruch bzw. Einstellung verlangen. Unabhängig davon schuldet der Kunde dem Dienstleister die vollständigen Kosten, Gebühren und anderweitig geschuldeten Beträge, wie wenn die Media Solutions nicht abgebrochen bzw. eingestellt worden wären.

4.3 Der Dienstleister kann die Media Solutions jederzeit abbrechen bzw. einstellen und erstattet dem Kunden die Kosten anteilsmässig zurück, im Verhältnis der erreichten Anzahl Ad Impressionen zum Zielwert. Eine solche Rückerstattungspflicht entfällt bei einem durch den Kunden zu verantwortenden Abbruch bzw. Einstellung. Darüber hinaus hat der Kunde gegenüber dem Dienstleister im Falle eines Abbruchs bzw.Einstellung der Media Solutions keine Ansprüche, aus Schadenersatz oder sonst wie, ausser in den Fällen, die von den Parteien hiermit gesetzlich zwingend nicht wegbedungen werden können.

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